Hausordnung und Unterkunftsbedingungen
Die Herberge ist eine Einrichtung zur Unterbringung aller Arten von Gästen. Nachstehend die Hausordnung und Unterkunftsbedingungen.
- Die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen der Herberge unterliegt der Zahlung der von der Leitung festgelegten Tarife.
- Minderjährige Gäste benötigen eine Genehmigung zur Nutzung der Herberge.
- Gruppen von Schülern, Vereinen, Sportvereinen usw. müssen mindestens einen volljährigen Begleiter haben, der für die Gruppe verantwortlich ist.
- Die Herbergsleitung weist die Betten zur bestmöglichen Raumnutzung zu.
- Rauchen, Alkoholkonsum und der Konsum verbotener Substanzen sind in der Herberge untersagt.
- Haustiere sind nicht erlaubt.
- Alle Gäste müssen die sozialen Regeln des Zusammenlebens und der Hygiene einhalten.
- Das Zimmer dient dem Schlafen; die Ruhe der Mitbewohner ist zu respektieren.
- Die Herberge haftet nicht für Verlust oder Diebstahl.
- Alle Nutzer müssen Einrichtungen und Inventar schonen. Schäden sind der Leitung zu melden; diese prüft mögliche Konsequenzen. Gäste, die Schäden verursachen, haften dafür.
- Wasch- und Trockenservice steht allen Gästen zur Verfügung (Waschen in Gruppen wird empfohlen). Bei der Leitung anfragen und festgelegte Gebühr entrichten.
- Jeder Gast hat ein Bett in einer Etage und ein eigenes Schließfach. Außerdem gibt es Kissenbezug, Matratzenbezug, Bettdecke und Handtuch.
- Der Herbergsleiter kann die Hausordnung oder Bedingungen bei Bedarf, Dringlichkeit oder höherer Gewalt ändern.
- Bei Verstößen kann der Verstoßende aus der Herberge verwiesen werden.
- Beschwerdeformulare liegen für Gäste bereit.